Ab Juni 2025 Pflicht: Barrierefreiheit im Web

13. März 2025

Ab dem 28. Juni 2025 tritt ein neues Gesetz zur Barrierefreiheit (BFSG) in Kraft, das Website- und Webshop-Betreiber verpflichtet, bestimmte Standards zu erfüllen. Das Ziel: Digitale Inhalte für Menschen mit Einschränkungen zugänglich machen. Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen, und was ist jetzt zu tun? Wir geben einen Überblick.

Wer ist betroffen?

Nicht jede Website fällt automatisch unter die neuen Regelungen. Nach aktuellem Stand gilt das Gesetz nicht für rein B2B-Unternehmen, sowie für kleine Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro.

Kritisch wird es für alle, die elektronischen Geschäftsverkehr betreiben. Dazu gehören nicht nur klassische Onlineshops, sondern potenziell auch Websites mit Terminbuchungen oder anderen interaktiven Funktionen. Wo genau die Grenze liegt, wird sich erst in den den kommenden Monaten durch Gerichtsurteile klären.

Aber selbst wenn Unternehmen nicht direkt betroffen sind, könnte sich Barrierefreiheit schnell als neuer Standard etablieren – ähnlich wie es mit Datenschutzregelungen der DSGVO der Fall war. Zudem kann eine barrierefreie Website die Sichtbarkeit in Suchmaschinen und die Nutzerfreundlichkeit allgemein verbessern.

Was bedeutet Barrierefreiheit im Web konkret?

Barrierefreiheit ist ein vielschichtiges Thema. Die neuen Regelungen basieren auf den WCAG-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines), die seit Jahren als internationaler Standard gelten. Eine der bekanntesten Anforderungen ist beispielsweise ein ausreichender Farbkontrast, damit Texte für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen gut lesbar sind.

Die Umsetzung kann jedoch weit darüber hinausgehen:

  • Texte müssen verständlich und logisch strukturiert sein
  • Navigationen sollten auch ohne Maus und mit Screenreadern bedienbar sein
  • Bilder und Videos benötigen alternative Beschreibungen
  • Interaktive Elemente müssen für alle Nutzer zugänglich sein

Viele Unternehmen setzen bereits Teile dieser Anforderungen um – oft jedoch nicht in vollem Umfang.

Wie läuft die Umsetzung ab?

Die Barrierefreiheitsprüfung ist ein mehrstufiger Prozess. Es gibt Tools, die bestimmte Kriterien automatisiert testen können – doch viele Aspekte, wie etwa die tatsächliche Verständlichkeit von Inhalten, müssen manuell geprüft werden.

Für Unternehmen, die eine zertifizierte Barrierefreiheitsprüfung durchführen lassen möchten, gibt es offizielle Prüforganisationen wie die BITV-Teststelle. Diese Prüfungen kosten allerdings zwischen 500 und 1000 Euro pro Seite, was besonders für umfangreiche Websites eine Herausforderung sein kann.

Was passiert, wenn Unternehmen nichts tun?

Noch gibt es keine finalen Vorgaben zu Strafen oder Abmahnungen. Klar ist jedoch, dass Verstöße mit Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro geahndet werden können. Wie streng diese Regelungen durchgesetzt werden, wird sich in den kommenden Jahren zeigen.

Wir gehen davon aus, dass sich – ähnlich wie bei der DSGVO – vor allem größere Unternehmen und Shops als erstes im Fokus von Abmahnungen und Klagen befinden. Aber auch für kleinere Websites wird Barrierefreiheit langfristig ein wichtiges Thema bleiben.

Fazit: Jetzt aktiv werden

Die neuen Regelungen zur Barrierefreiheit kommen – und wer frühzeitig handelt, kann sich viel Stress sparen. Wir empfehlen allen Unternehmen, jetzt eine Bestandsaufnahme ihrer Website zu machen und erste Maßnahmen einzuleiten.

Falls ihr Fragen habt oder Unterstützung bei der Umsetzung benötigt, meldet euch gerne bei uns. Wir helfen euch dabei, eure Website fit für die Zukunft zu machen – nicht nur, um rechtliche Vorgaben zu erfüllen, sondern auch, um eine bessere Nutzererfahrung für alle zu schaffen.

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